1. Das Mietverhältnis umfasst das Ferienappartement mit allem Zubehör
wie in unserem Angebotsschreiben beschrieben. Alle Ferienappartements
sind
vollständig möbliert. Bestecke, Geschirr, Töpfe, 1 Satz Wäsche (2
Kopfkissen, 2 Bettlaken, 2 Bettbezüge, 1 Tischtuch, 1 Küchenhandtuch,
8 Handtücher, 2 Badetücher, 1 Badevorlage und 3 Küchentücher) sind
vorhanden.
Für jede weitere Person: 1 Kopfkissen, 1 Bettlaken, 1 Bettbezug, 1
Badetuch und 2 Handtücher. Zusätzliche Wäsche ist im Büro in der
Trettachstraße 17 gegen Gebühr
erhältlich. Alle elektronischen Geräte und Anlagen werden vor Ankunft
des Mieters überprüft. Bei Störungen und Ausfällen bemüht sich der
Vermieter um
eine schnellstmögliche Schadensbehebung. Der Mieter ist nicht
berechtigt, die Miete zu kürzen. Der Vermieter haftet nicht für die
Schneeräum- und Streupflicht der jeweiligen Hausverwaltungen.
2. Alle Ferienappartements dürfen nur mit der vereinbarten Zahl von
Mietern belegt werden. Die Anreise kann ab 16.00 Uhr, die Abreise muss
bis 09.00 Uhr erfolgen. Bei Anreise vor 16.00 Uhr besteht keine Gewähr,
dass das Appartement bereits gereinigt ist.
3. Der Mieter hat das Ferienappartement und das darin enthaltene
Inventar pfleglich zu behandeln. Der Mieter hat das Appartement
regelmäßig zu reinigen und vor Abreise in sauberem Zustand zu
hinterlassen.
Insebsondere sind das Badezimmer und die Küche, der Herd, der
Kühlschrank und das Geschirr in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen,
sonst entsteht ein Reinigungszuschlag von 26 Euro. Das
Ferienappartement kann zu Zwecken eventueller Mängelbehebung durch eine
Vertrauensperson der Firma Montana Ferienwohnungen GmbH jederzeit
während der Geschäftszeiten betreten werden.
4. Der in dem Inklusivpreis enthaltene Leistungsumfang ist in der
Mietliste beschrieben. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen kann
keine Rückvergütung erfolgen.
5. Der Mieter hat das Inventar laut dem Ferienappartement vorliegenden
Verzeichnis bei Mietbeginn genauestens zu überprüfen und innerhalb
von 1 Tag Beanstandungen in unserem Büro anzumelden. Somit ist
gewährleistet, dass für eventuelle Schäden oder für das Fehlen von
Gegenständen nur der vorherige Mieter haftbar gemacht werden kann,
falls diese von ihm nicht gemeldet bzw. ersetzt worden sind.
6. Tritt der Mieter nach Abschluss des Mietvertrages von der Anmietung zurück, so ist dem Vermieter der entstande Schaden zu
ersetzen, d.h. von der vereinbarten Miete sind 80% zu zahlen, falls das Ferienappartement nicht anderweitig
vermietbar ist. Die Stornobearbeitungsgebühr beträgt in jedem Fall 26,00 Euro einmalig.


